Mittelverwendungskontrolle

Anleger legen großen Wert auf Transparenz, insbesondere wenn es um die Verwendung ihrer investierten Gelder geht. Der Gesetzgeber hat diesem Bedürfnis Rechnung getragen, indem er die Initiatoren von Vermögensanlagen dazu verpflichtet hat, eine Mittelverwendungskontrolle einzurichten. Diese Maßnahme dient nicht nur dem Schutz der Anleger, sondern auch der Stärkung des Vertrauens in den Kapitalmarkt.

Die Asservandum Rechtsanwaltsgesellschaft mbH übernimmt für Ihre Vermögensanlage kompetent und vertrauensvoll die Mittelverwendungskontrolle gemäß §5c Vermögensanlagengesetz. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stellen sicher, dass die eingesetzten Mittel ausschließlich für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Dies schafft nicht nur Sicherheit, sondern auch eine solide Grundlage für langfristige Geschäftsbeziehungen.

Als Initiator einer Vermögensanlage profitieren Sie davon, Ihren Anlegern nicht irgendeinen Berufsträger, sondern ein seit vielen Jahren im Kapitalmarkt erfahrenes Unternehmen als Mittelverwendungskontrolleur zu präsentieren. Mit unserer Expertise zeigen Sie Ihren Investoren, dass Sie auf höchste Professionalität und Zuverlässigkeit setzen. Vertrauen ist die Basis jeder erfolgreichen Geschäftsbeziehung, und unsere Anwälte helfen Ihnen, dieses Vertrauen nachhaltig zu stärken.

Unsere Tätigkeit umfasst nicht nur die Überwachung der Mittelverwendung, sondern auch die Beratung zu rechtlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben stehen. Unsere Anwälte unterstützen Sie dabei, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Vermögensanlage nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch höchsten Ansprüchen an Transparenz und Professionalität gerecht wird. Setzen Sie auf die langjährige Erfahrung unserer Rechtsanwälte und zeigen Sie Ihren Anlegern, dass Sie nichts dem Zufall überlassen.

Mit der Asservandum Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Partner gewinnen Sie nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch das Vertrauen Ihrer Investoren - ein unverzichtbarer Baustein für Ihren Erfolg.

Professionelle Unterstützung und Beratung

Wir beraten Sie zu allen Aspekten rund um das Thema Mittelverwendungskontrolle in unserer Kanzlei in Bubenreuth, der Region Nürnberg, Erlangen, Fürth, Forchheim, Bayern und selbstverständlich auch deutschlandweit.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 09131 610 08 10 oder schreiben Sie uns an info@asservandum.de.

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