Geldwäsche
Mit langjährigem Expertenwissen unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung und Umsetzung Ihrer Prozesse zur Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention.
Egal ob es um die Erstellung einer geldwäscherechtlichen Risikoanalyse, die Strukturierung Ihrer Identifizierungsprozesse oder die Abgabe von Verdachtsanzeigen und Unstimmigkeitsmeldungen geht, Sie können auf unsere Expertise zählen.
Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die Funktion eines „externen Geldwäschebeauftragten“ und kümmern uns als solcher um den Aufbau, die Kontrolle und die laufende Fortentwicklung einer wirksamen Geldwäscheprävention in Ihrem Unternehmen.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen umfassende Beratung zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Geldwäscheprävention. Dies umfasst nicht nur die Implementierung klarer interner Richtlinien, sondern auch die Schulung Ihrer Mitarbeitenden, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die relevanten Vorschriften verstehen und umsetzen können. Die Sensibilisierung Ihrer Belegschaft spielt dabei eine entscheidende Rolle, da sie die erste Verteidigungslinie gegen potenzielle Risiken darstellt.
Professionelle Unterstützung und Beratung
Unsere Kanzlei legt großen Wert auf die individuelle Anpassung der Präventionsmaßnahmen an die spezifischen Bedürfnisse und Strukturen Ihres Unternehmens. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Maßnahmen, die sowohl effizient als auch praxisnah sind. Dadurch tragen wir dazu bei, Ihr Unternehmen nicht nur gesetzeskonform, sondern auch zukunftssicher aufzustellen.
Zudem begleiten wir Sie als Anwalt bei behördlichen Prüfungen und stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um potenzielle Schwachstellen aufzudecken und zu beheben. Unsere Expertise als Rechtsanwalt erstreckt sich dabei auf alle relevanten Branchen und Unternehmensgrößen, sodass wir Ihnen stets eine passgenaue Lösung bieten können.
Mit unserer anwaltlichen Unterstützung schaffen Sie nicht nur die Grundlage für eine rechtskonforme Unternehmensführung, sondern auch für das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner und Kunden. Effektive Geldwäscheprävention ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen für Integrität und Verantwortungsbewusstsein.
Wir beraten Sie zu allen Geldwäsche Themen in unserer Kanzlei in Bubenreuth, der Region Nürnberg, Erlangen, Fürth, Forchheim, Bayern und selbstverständlich auch deutschlandweit.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 09131 610 08 20 oder schreiben Sie uns an mail@asservandum.de.
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
91088 Bubenreuth
Telefax (09131) 6 10 08-19
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